Angebote des Kinderschutzbundes Elmshorn

Der Kinderschutzbund ist für alle Kinder und ihre Familien in Elmshorn und Umgebung da.

Wir beraten (in verschiedenen Sprachen), unterstützen, helfen beim Ausfüllen von Formularen, erledigen mit den Familien Behördengänge, stellen Kontakt zu Kitas und Schulen her.

Tipp: Einen übersichtlichen Flyer mit Infos zu unserem Verein und unseren Angeboten – inklusive Formular zur Beitrittserklärung – finden Sie hier. (PDF)

 

1.Das Büro in der Jürgenstraße 11 ist geöffnet:

Jeden Dienstag und Donnerstag von 16 – 18 Uhr

2.Jeden Montag können Frauen an einem Sprach- und Integrationskursus von

9.30-11.30 Uhr im Büro teilnehmen. Zwei pädagogische Kräfte, eine

Übersetzerin und eine Abiturientin helfen beim Erlernen der deutschen

Sprache.

3 Jeden Dienstag und jeden Donnerstag von 16 – 18 Uhr findet im Büro eine

Kinderbetreuung durch eine Grundschullehrerin, ausgebildete

Jugendleiter und Übungsleiter statt.

4.Jeden Dienstag bieten wir juristische Beratung im Büro an. Hier muss man

sich vorher anmelden.

  1. Jeden zweiten und jeden letzten Donnerstag im Monat von 9.30 – 11.30 Uhr

treffen sich Mütter zu Beratung und Erfahrungsaustausch im Büro. Die

Gruppe wird von einer Grundschullehrerin sowie einer Kindergartenleiterin

im  Ruhestand geleitet.

Die Mütter und unsere Grundschullehrerin können beim Deutschlernen in

Russisch, Armenisch, Türkisch, Kurdisch, Urdu, Arabisch oder Farsi

helfen. Auch Flüchtlingspaten sind herzlich willkommen.

  1. Jeden Sonnabend von 10 -15 Uhr bietet der Kinderschutzbund in der Jürgenstraße 11 eine Kinderbetreuung

für Kinder von 1 ½ – 13 Jahren an.

Hier können Eltern ihre Kinder von zwei ausgebildeten Erzieherinnen

betreuen lassen, wenn sie einmal etwas ohne Kinder erledigen müssen oder

wollen.

  1. Außerdem gibt es bei uns kostenlose Nachhilfe in Deutsch, Englisch und

Mathematik.

Alle unsere Angebote sind kostenlos; alle Kinder und Mütter können ohne Anmeldung kommen und teilnehmen.

Artikel zu Lebensmittelgutscheinen in der Coronakrise vom 1.4.2020